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Keine Angst vor der Abgeltungssteuer

Mit dem 01. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer Wirklichkeit. Damit endet gleichzeitig die Schonzeit, in der vorhandene Anlagen steuersparend umgeschichtet werden können. Doch nur wenige Bundesbürger haben sich bislang mit dem Thema der neuen Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte auseinandergesetzt.
Die aktuelle Studie des Marktforschungsinstitut Psychonomics „Absatzpotenzial und Abgeltungssteuer 2009“ zeigt, dass nur 30 Prozent der Deutschen die steuerlichen Änderungen kennen. Selbst bei Anlegern mit Fachkenntnissen ist die Mehrzahl von ihnen unsicher, welche Anlagestrategie sich noch lohnt, so die Ergebnisse des Abgeltungssteuer-Barometer August 2008, durchgeführt von  JP Morgan Asset Management in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

Deswegen haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte der Abgeltungssteuer zusammengefasst:

  • Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer mit acht bis neun Prozent. Das ergibt eine Gesamtgeltungssteuer von 26,38 bis 28,5 Prozent.
  • Der Steuersatz ist festgelegt und gilt unabhängig vom individuellen Steuersatz.
  • Personen, deren Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent, können den individuellen Steuersatz anwenden oder die Differenz mit der Steuererklärung zurück zu fordern.
  • Die Abgeltungssteuer ist eine Quellsteuer auf die Kapitalerträge und wird direkt an der Quelle vom Kreditinstitut oder der Fondgesellschaft einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt.
  • Kapitalerträge, von denen die Abgeltungssteuer abgezogen wurde, müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Folgende Kapitalerträge sind abgeltungssteuerrelevant:

  • Zinsen aus Tages- und Festgeldkonten, Sparbriefe, Anleihen, Schatzbriefe, Fonds und sonstige Bankeinlagen zum Zeitpunkt der Gutschrift
  • Dividenden aus Aktien, Fonds und Fondssparplänen
  • realisierte Kursgewinne aus Finanzinnovationen, beispielsweise Garantie- und Rentenzertifikate
  • Gewinne aus Zertifikaten und Fonds, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden

Folgende Kapitalerträge sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen:

  • Gewinne aus Zertifikaten, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden oder die nach dem 14.03.2007 gekauft, mindestens ein Jahr gehalten und vor dem 01.07.2009 verkauft werden
  • realisierte Kursgewinne aus Fonds und Aktien sind steuerfrei, wenn sie vor dem 01.01.2009 gekauft werden
  • realisierte Kursgewinne aus Anleihen, die vor dem 01.01.2009 gekauft und mindestens 12 Monate gehalten werden
  • Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
  • Kunst, Edelmetalle und Antiquitäten
  • Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis 801 Euro, für Verheiratete 1.602 Euro

Spekulationsfrist:
Die Spekulationsfrsit wird mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 weitestgehend abgeschafft. Bei Aktien, Zertifikate, Fonds und anderen Wertpapieren ist es nun egal, wie lange sie im Depot liegen. Sobald eine Gewinnausschüttung erfolgt, wird die Pauschalsteuer davon abgezogen. Für Immobilien gilt nach wie vor eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Bei Gold, Antiquitäten und Kunst bleibt die Frist von einem Jahr bestehen.


Verluste aus 2008:
Verluste aus 2008 können steuerlich gegen realisierte Aktiengewinne, Erträge aus Wertpapieren, wie Zinsen, Dividenden und Einlösungsgewinne bis 2013 aufgerechnet werden.


Trotz all der Änderungen:
Allein aus steuerlichen Gründen Kapitalanlagen und eigene Anlagenstrategien zu wechseln, macht selten Sinn. Viel wichtiger ist es, dass die sie zu Ihren Lebensumständen und Ihrem Anlageprofil passen. Fahren Sie mit Ihrer jetzigen Strategie auch in Zukunft gut, so können Sie sich beruhigt zurücklehnen. Steht eine Veränderung Ihrer Anlagenstrategie an, dann erledigen Sie das noch in diesem Jahr. Auf alle Fälle sollten Sie sich gründlich beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen.


Linktipps für weitere Informationen:

www.abgeltungssteuer.de
www.bundesfinanzministerium.de
www.geldidee.de


Stand Dezember 2008, alle Angaben ohne Gewähr